Sie planen einen Balkon? Gerne sind wir Ihnen behilflich!
Balkone sind in unserer Gegend sehr verbreitet und immer mehr Hausbesitzer schließen sich dem Trend an. Ein Hauptgrund dafür ist, dass Sie damit das Gesamtbild Ihrer Immobilie grundlegend verändern können. Wenn Sie überlegen, einen Balkon an Ihrem Haus anzubringen sollten Sie sich vorher einige Gedanken machen:
Benötige ich für den Bau eines Balkons eine Genehmigung?
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist. Allerdings ist ein französischer /Juliet-Balkon unter Umständen davon ausgenommen.
Erhalte ich durch den Bau eines Balkons eine Wertsteigerung der Immobilie?
Es gibt keine Garantie für eine Wertsteigerung jedoch erhöht ein Balkon den Wohnwert einer Geschosswohnung erheblich. Zusätzlich wird eine Immobilie mit Balkon begehrenswerter für potenzielle Käufer.
Mit welchen Kosten muss ich für den Bau eines Balkons rechnen?
Es gibt viele Faktoren, die die Kosten für den Bau eines Balkons beeinflussen. Zum Beispiel Größe, Befestigung, Material und Ausrüstung. Gerne beraten wir Sie hierzu und erstellen Ihnen ein kostenfreies Angebot für Ihren Wunschbalkon.
Muss ich den Balkon statisch berechnen lassen?
Da ein Balkon technisch gesehen ein tragendes Bauteil ist muss eine Baugenehmigung eingeholt werden, zu der eine Bauzeichnung und eine statische Berechnung gehört. Dafür muss der Balkon nicht grundsätzlich von einem Ingenieur oder Architekten geplant werden. Es ist durchaus möglich, den Balkon selbst zu planen und von einem Statiker die Machbarkeit prüfen zu lassen.
Wann muss ich einen bereits vorhandenen Balkon erneuern?
Aufgrund der verschiedenen Witterungsbedingungen, denen ein Balkon ausgesetzt ist, verringern sich die Lebenszeit des verbauten Materials erheblich so dass sich auch die Traglast auf Dauer verringert. Deshalb sollte das Material regelmäßig überprüft werden und im Zweifel von einem Fachmann kontrolliert werden.
Eine Erneuerung des Holzes ist circa nach 20 Jahren notwendig.